Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026. Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Sun Energie Konzept O/S DE GmbH (handelnd unter der Marke Sun Bau Konzept), August-Hanken-Str. 24, 26125 Oldenburg – nachfolgend Auftragnehmer – und ihren Kunden – nachfolgend Auftraggeber – über Bau-, Montage-, Planungs- und Projektleistungen einschließlich der Lieferung von Materialien und Zubehör. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Ein nach Besichtigung des Objekts erstelltes schriftliches Angebot ist innerhalb der darin genannten Bindefrist verbindlich. Ohne Angabe einer Bindefrist beträgt diese vier Wochen ab Angebotsdatum. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Zeichnungen, Pläne und Maßangaben in Angebotsunterlagen sind Näherungsangaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, dem Leistungsverzeichnis oder der Auftragsbestätigung. Änderungen und Zusatzleistungen, die während der Ausführung vereinbart werden, sind gesondert zu vergüten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen bereit. Dazu gehören insbesondere der ungehinderte Zugang zur Baustelle, ausreichende Montage- und Lagerflächen, Strom- und Wasseranschlüsse, erforderliche Gerüste sowie die Baustellensicherung. Auf Anforderung sind Nachweise zur Statik und zur Asbestfreiheit beizubringen. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
§ 5 Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform zugesagt wurden. Bei höherer Gewalt, Witterungseinflüssen, unvorhersehbaren Ereignissen oder Lieferverzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
§ 6 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistung. Teilabnahmen in sich abgeschlossener Leistungsteile sind zulässig. Setzt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert dieser die Abnahme innerhalb der Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung nach § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, weisen wir ihn zusammen mit der Fristsetzung ausdrücklich auf diese Folge hin. Mängelrügen bedürfen der Textform.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen. Ein Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
§ 9 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen: fünf Jahre für Arbeiten an einem Bauwerk und zwei Jahre für bewegliche Teile. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn Prognosen zu Einsparungen oder Verbrauchswerten nicht erreicht werden oder wenn die Leistung unsachgemäß genutzt, verändert oder unzureichend gewartet wurde. Mängel sind nach Feststellung in Textform anzuzeigen; gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben davon unberührt.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt und sind auf Anfrage jederzeit erhältlich.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Oldenburg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.